Beim Incoterm Frei Frachtführer hat der Verkäufer im Vergleich zu EXW zwei zusätzliche Pflichten. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Zollabfertigung am Abgangsort und die Verladung der Ware vorzunehmen. Sobald die Ware auf den LKW oder Container verladen ist, endet die Verantwortung des Verkäufers. Der weitere Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Tatsache, dass die Zolldeklaration vom Verkäufer vorgenommen wird, ist ein wesentlicher Unterschied zum oben erwähnten EXW-Incoterm. Dieses Incoterm wird für beide Parteien als vorteilhafter angesehen.