Wenn der Incoterm DAP im internationalen Handel verwendet wird, bedeutet dies, dass der Verkäufer die Kosten für den Transport vom Abgangsort bis zur Ankunft der Fracht an Ihrer Haustür trägt. Die Entladung bei Ankunft der Fracht am Bestimmungsort ist Sache des Käufers. Das Risiko bleibt bis zur Ankunft der Fracht am Bestimmungsort beim Verlader. Wenn die Fracht während der Entladung des Containers beschädigt wird, ist der Käufer dafür verantwortlich. Die Zollabfertigung am Bestimmungsort ist ebenfalls Sache des Käufers.